Wir kennen alle die Redewendung „baden gegangen“. Sie wird im Alltag einerseits als Synonym für „Pech gehabt“ verwendet, kann sich aber genau so gut darauf beziehen, dass tatsächlich jemand in der Wanne oder im Teich baden gegangen war. Bisweilen trifft sogar beides gleichzeitig zu wie im Fall eines 17jährigen Einbrechers…
Dieser hatte im westfälischen Münster offenbar geduldig gewartet, bis die auserkorene Wohnung vom Bewohner verlassen wurde. Sodann verschaffte er sich in aller Ruhe Zutritt zur Wohnung um anschließend deren Inhalt sorgsam unter die Lupe zu nehmen. Da er keineswegs vorhatte, sperrige Objekte abzutransportieren, entschied er sich lediglich für ein Handy, ein Fuder Tabak und frische Kleidung. Ungewaschen wollte er letztere jedoch nicht anziehen. Kurzerhand entschloss er sich, erst einmal baden zu gehen und zwar in der Wanne des noch immer abwesenden Bewohners.