Das Reisen und der lästige Zoll

Reisen in andere Länder macht Spaß und viele Leute wollen sich von unterwegs auch gern was Schönes mitbringen. Doch Vorsicht, manchmal wird Zoll fällig – auf allen Fälle, wenn man in einem Land außerhalb der EU gewesen ist.

Freier Warenverkehr innerhalb der EU

Innerhalb der EU, die manche Sprücheklopfer gern wieder abschaffen wollen, herrscht weitgehend freier Warenverkehr. Ausgenommen davon sind sogenannte Sonderzonen wie beispielsweise die Kanarischen Inseln. Ansonsten gibt’s bei Produkten für den privaten Verbrauch keine Beschränkungen mit Ausnahme einiger Warengruppen wie Tabak und Alkohol. Bei denen gibt es zwar Obergrenzen, doch die sind so astronomisch hoch, dass sie für Mitbringsel aus dem Urlaub kaum erreichbar sind. Oder möchte Jemand ernsthaft mehr als 10 Liter Schnaps oder 110 Liter Bier aus dem Urlaub in einem anderen EU Land mitbringen? Leute, bei einem 20er Kasten mit 0,5 Liter-Flaschen wären das 10 Kästen. Als Zugreisender weiß ich, dass das nicht geht. Da würde schon der Schaffner wild werden…

Trockenfleisch made in USA kann teuer werden beim Zoll

Nun gut, an solche Errungenschaften wie weitgehend freier Warenverkehr innerhalb der EU haben wir uns gewöhnt und verschwenden eventuell keinen Gedanken daran, dass es auch anders sein kann und zwar wenn man Produkte aus Ländern jenseits der EU-Grenzen mitbringen will. Wer z. B. so genusssüchtig ist und sich das in den USA häufig verwendete Trockenfleisch als Urlaubssouvenir ins Gepäck stopft, hat bei der Einreise nach Deutschland schon ein Problem mit dem Zoll, denn die Einfuhr von Fleisch und einigen anderen Lebensmitteln aus Ländern jenseits der EU-Grenzen ist verboten. Ein reichlich dummes Gesicht machen Reisende auch, wenn sie aus den USA einen Computer mitbringen und der deutsche Zoll bei der Einreise mindestens 130.- Euro kassieren will. Auch beim Einführen gefälschter Markenartikel kann es richtig Ärger geben.

In Sachen Souvenirs ist es also ratsam, sich vor einer Reise darüber zu informieren, was man mitbringen darf und was nicht. Das kann z. B. auf der Zoll-Infoseite geschehen oder mit diesem Artikel von Stiftung Warentest. Und nebenbei die ach so schreckliche EU mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Ich kenne noch jene steinzeitlichen Tage, wo man nach einem Urlaub in Spanien an zwei Grenzen Zoll zahlen musste wenn man irgendwelche Souvernirs dabei hatte. Da hielt sich die Freude an solchen Mitbringseln in engen Grenzen – so eng wie die Kleinstaaterei innerhalb Europas…

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