Berlin/Koblenz: Veranstalter von Kreuzfahrten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere kein pauschales Trinkgeld von deren Bordkonto abbuchen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden. „Es muss den Passagieren überlassen bleiben, wie viel Trinkgeld sie zahlen möchten. Die verbreitete Unsitte, Beträge von oft mehr als 100 Euro pro Reise ohne vorherige Erlaubnis einzubehalten, ist nach dem Urteil rechtswidrig“, sagt vzbv-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe.