Der neue Eimer 

Wir hatten einen Eimer gekauft, obwohl wir schon einen besaßen. Sogar mehr als einen und im Keller waren auch noch welche – wer weiß wie viele. Trotzdem hatten wir den Eimer gekauft, weil wir einen Gutschein hatten und daher etwas kaufen mussten. Zeit zum Überlegen gab es nicht, denn das Geschäft sollte am Abend für immer geschlossen werden. 

Es gab allerdings nicht nur Eimer in dem Laden, sondern auch Fußbänke. Trotzdem hatten wir uns für den Eimer entschieden, weil wir auch nicht wussten, was wir mit einer Fußbank anfangen sollten. Mit einem Eimer, so dachten wir, können wir immer was anfangen. Obwohl wir ja zahlreiche Eimer besaßen. 

Weiterlesen

Werbung

Konzern lässt sich uralte Tomatenpflanze patentiern

Konzerne lassen sich gern was patentieren auch wenn sie es gar nicht erfunden haben. Besonders beliebt sind in dieser Hinsicht alltägliche Lebensmittel, die anschließend nur noch vom sogenannten Rechteinhaber angebaut, produziert und vermarktet werden dürfen. Aktuell konnte sich das Unternehmen Syngenta beim Europäischen Patentamt die Rechte an einer Tomatensorte sichern, die seit Jahrtausenden in Südamerika wächst. Das darf sie nun aber nicht mehr oder nur mit Erlaubnis des Konzerns, der dafür natürlich entsprechende Lizenzgebühren kassieren will.

Die Patentierung und Monopolisierung von alltäglichen Nahrungspflanzen und Lebensmitteln ist natürlich für die jeweiligen Konzerne ein großartiges Geschäft, für die bisherigen Produzenten und sämtliche Verbraucher allerdings weniger attraktiv. Es wäre daher ganz gut, dieses Tomatenpatent anzufechten und zwar mit Hilfe eines Einspruchs, den das Europäische Patentamt prüfen muss. Wenn nun tausende Bürgerinnen und Bürger den Einspruch mit ihrer Stimme stärken, bestehen sehr gute Chancen, das Patent zu kippen.

Allerdings ist die Zeit knapp. Daher müsste sofort gehandelt werden um ein allgemeines Grundnahrungsmittel aus den Fängen von Syngenta zu befreien. Das Kampagnennetzwerk Campact bittet daher alle Bürger um Unterstützung für diesen Einspruch. Dafür ist es nötig, ein PDF-Formular herunterzuladen um es anschließend ausgefüllt und unterschrieben bis zum 21. April an die darauf genannte Adresse zu schicken. Die sortierten Daten aller Mitstreiterinnen und Mitstreiter bekommt dann der Patentanwalt, der den Einspruch vor dem Europäischen Patentamt vertritt. Und hier ist der Link zum PDF-Formular sowie zu weiteren Informationen…