Ferien in Deutschland sind sicherlich ganz schön, können aber auch recht teuer werden. Das liegt nicht nur an den Kosten für Fahrt, Unterkunft und den lauschigen Strandkorb, sondern auch an Extrakosten wie beispielsweise die nicht gerade beliebte Kurtaxe. Sie wird in mehr als 350 Kur-, Erholungs- und Fremdenverkehrsgemeinden kassiert. Je nach Ort liegt die Kurtaxe pro Reisendem zwischen 0 und 3,50 Euro pro Tag. In Mecklenburg-Vorpommern zahlen Hundebesitzer zusätzlich für ihren Vierbeiner. Wer die Kurtaxe nicht zahlt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Teuer auf Nordseeinseln – kostenlos in der Lüneburger Heide
Die Höhe der Kurtaxe ist sehr unterschiedlich. So werden 182 Euro Kurtaxe fällig, wenn eine vierköpfige Familie mit Kindern ab 14 Jahren und Hund auf der Nordseeinsel Juist einen zweiwöchigen Strandurlaub verbringen will. Genau so hoch ist die Kurtaxe auf Borkum und Langeoog sowie im bayerischen Bad Kissingen und in Baden Baden. Auf der Nordseeinsel Sylt gibt’s übrigens keinen Einheitstarif, der für alle selbständigen Orte gilt. Dort wird pro Ort eine besondere Kurkarte benötigt.
Auf den Ostseeinseln wird’s etwas billiger. Allerdings sind dort teilweise große Preisunterschiede zwischen verschiedenen Orten auf der gleichen Insel zu verzeichnen. Macht z. B. eine Familie mit zwei Kindern über 16 Jahren 14 Tage Urlaub in Heringsdorf auf Usedom, zahlt sie 130 Euro Kurtaxe, im benachbarten Zinnowitz nur 52 Euro. Noch günstiger ist es in Plau am See in der Müritzregion, wo nur eine solche Familie nur 26 Euro hinlegen muss. Urlaub ohne Kurtaxe ist aber auch möglich u. a. beim Wandern in der Lüneburger Heide, wo das Städtchen Bispingen die Gäste nicht zur Kasse bittet.
Ganz ohne Gegenleistung ist die Kurtaxe natürlich nicht. Nach Zahlung derselben können die Gäste diverse Kurangebote nutzen, wie etwa kostenlose oder ermäßigte Eintritte in Museen oder Bäder. Das Zahlen der Kurtaxe berechtigt aber nur zur Nutzung der Kurangebote in dem Ort, für den man bezahlt hat. Bei Ausflügen in den Nachbarort oder auch einen anderen Strandabschnitt muss eine zusätzliche Tageskarte gelöst werden.
Uneinheitliche Regelungen für Menschen mit Behinderung
Uneinheitlich wie die Kurtaxe selbst ist auch die Regelung für Menschen mit Behinderung. Normalerweise ist die Begleitperson von der Kurtaxe befreit, wenn der behinderte Mensch im Ausweis das „B“ hat. Die behinderten Personen werden bei der Rabattierung der Kurtaxe sehr unterschiedlich behandelt, was sich übrigens von Jahr zu Jahr ändern kann. In Sachsen gilt offenbar die Regelung, dass ab einem Behindertengrad von 50 Prozent bis zu 50 Prozent Rabatt gewährt werden. In Garmisch Partenkirchen war bislang ab 80 Prozent der Behinderung keine Kurtaxe mehr fällig. In der Region Königssee gilt das bei einem Grad von 100 Prozent, ab 80 Prozent gibt’s 25 Prozent Ermäßigung. Die Begleitperson ist in beiden Fällen von der Kurtaxe befreit.
Auf Sylt widerrum scheinen die Gemeinden ab 80 Prozent der Behinderung nur 20 Prozent Rabatt zu gewähren. Allgemein empfiehlt es sich also vorab bei den Gemeinden nachzufragen, wie viel Rabatt bei welchem Grad der Behinderung drin ist.
Eine Untersuchung zum Thema Kurtaxe gibt’s übrigens auch in der Juli-Ausgabe von Finanztest oder auf test.de. Dafür wurden 111 Urlaubsorte unter die Lupe genommen.
Und überhaupt…
…ist die Kurtaxe nicht gerade eine neue Erfindung, sondern ein uralter Hut. Zum ersten Mal wurde sie in Baden-Baden erhoben und zwar bereits im Jahre 1507. Eine altehrwürdige Abgabe also und daher Zeit fürs Museum…