Bier: Das deutsche Reinheitsgebot und seine löchrige Geschichte

Bier im Mitmensch c peter bachstein - Kopie

Am heutigen 23. April wird mal wieder der „Tag des deutschen Bieres“ gefeiert. Auf diese Weise möchte die Bier brauende Branche in deutschen Landen an das sogenannte „Deutsche Reinheitsgebot“ erinnern, das angeblich über 500 Jahre alt sein soll. Ein altehrwürdiges Fest ist es aber nicht, denn zum ersten Mal begangen wurde es erst im Jahre 1995. Der Anlass ist allerdings keineswegs deutscher, sondern höchstens ein bayrischer…

 

 

 

Feiertag Idee von Marketing-Experten

Dass die Marketing-Experten der deutschen Brauereibranche ausgerechnet dieses Datum zum Tag des reinen deutschen Bieres wählten, lag an einem winzigen Passus aus der bayrischen Landordnung vom 23. April 1516 in der es hieß: „Wir wollen auch sonderlichen, das füran allenthalben in unnsern Steten, Märckten und auf dem Lannde, zu kainem Pier merer Stückh, dann allain Gersten, Hopffen unnd Wasser, genommen und gepraucht sollen werden.“ Das Datum scheint allerdings willkürlich gewählt worden zu sein, denn Brauordnungen bzw. Vorschriften, wie Bier zu brauen ist, sind so alt wie das Handwerk des Brauens selbst – und das gibt es bereits seit 5.000 Jahren.

Eine bayrische Verordnung und ihre Vorläufer

Auch in deutschen Landen ist die oben genannte Verordnung keineswegs die erste und einzige und auch der Bezug auf Hopfen, Gerste und Wasser war seinerzeit nichts Neues. So gab es beispielsweise bereits 1447 eine Verordnung des Münchner Stadtrates, nach der die Brauer der Stadt an der Isar auch nur besagte Zutaten verwenden durften. Das eindeutige Datum dieser Verordnung ist allerdings umstritten was die Wahl eines entsprechenden Jubiläumstages etwas schwierig gemacht haben dürfte. Ein solches hätte es aber 40 Jahre später gegeben denn vom 30. November 1487 ist ein Erlass des bayrischen Herzogs Albrecht IV bekannt, in dem auch nur Hopfen, Gerste und Wasser für das Brauen von Bier zugelassen sind. Dieser Erlass bezog sich zunächst nur auf München und wurde dann auf weitere Teile Bayerns ausgedehnt.

Der Bezug auf die drei berühmten Zutaten ist jedoch noch älter. So gibt es einen entsprechenden Hinweis bereits im Augsburger Stadtrecht von 1156 und aus dem Jahre 1303 ist das Nürnberger Gerstengebot bekannt, nach dem kein anderes Getreide als das genannte zum Brauen des Bieres verwendet werden darf. Selbiges bestand übrigens 500 Jahre ohne Unterbrechung. Auch Weimar erlaubte ab 1348 ihren Brauern nur Hopfen und Malz als Zutaten und in der „Statuta thaberna“ der thüringischen Stadt Weißensee von 1434 sind diese Komponenten ebenfalls festgelegt. Erstaunlicherweise fühlten sich die bayerischen Bierbrauer besonders von der letztgenannten Urkunde besonders provoziert.

Vermeidung von Hunger und tödlichem Rausch

Stellt sich die Frage, warum es im Mittelalter und in der Renaissance zu solchen Reglungen beim Brauen von Bier überhaupt kam, denn Bier lässt sich auch aus andern Zutaten herstellen. Nun, zwei Gründe sind eindeutig auszumachen:

Zum einen ging es darum, dass Getreidesorten wie Weizen und Roggen vor allem für die Herstellung von Backwaren verwendet werden sollten um Hungersnöte abzuwehren. Für den Erlass des ursprünglichen Nürnberger Gerstengebotes ist das belegt. Die dortige Ernährungssituation muss seinerzeit katastrophal gewesen sein.

Zum anderen sollten überlieferte Beimischungen zur Steigerung des Rausches verboten werden. Dazu zählte u. a. Bilsenkraut, das „im Kopfe toll macht“ wie es damals hieß. Bier vermischt mit Bilsenkraut muss übrigens zu schrecklichen Saufereien geführt haben. Das Zeug macht nämlich den Mund trocken und verleitet den Trinker dazu, noch mehr davon zu schlucken. Solche Durstlöschaktionen konnten bisweilen auch tödlich verlaufen.

Das Reinheitsgebot bekommt Löcher

Das Verbot vom Bilsenkraut im Bier wird auch in der bayrischen Land- und Polizeiordnung von 1649 erneut bekräftigt. Das Verbot bezog sich aber keineswegs auf andere Zusatzstoffe wie etwa Wacholder und Kümmel, was den Schluss zulässt, dass zu dieser Zeit des bayrische Reinheitsgebot längst wieder löchrig geworden war. Allerdings hatte es 100 Jahre zuvor bereits ein dickes Loch bekommen durch das sogenannte „Weißbierprivileg“. Am 3. August 1548 hatte nämlich Herzog Wilhelm IV. seinem Haushofmeister in Niederbayern, Hans VI. von Degenberg gestattet, im nordöstlichen Bayern Weizenbier zu brauen. Das war ein Alterswerk jenes Herzogs, der 32 Jahre zuvor jenes Regelwerk in ganz Bayern in Kraft setzte, das heute als Deutsches Reinheitsgebot daher kommt.

Vom bayrischen zum deutschen Reinheitsgebot

Der Begriff „Reinheitsgebot“ wurde übrigens zum ersten Mal in einer Sitzung des Bayerischen Landtags vom 3. März 1918 urkundlich erwähnt. Im darauffolgenden Jahr machte der Freistaat Bayern seinen Betritt zur Weimarer Republik gar davon abhängig, dass nach Bayern keine Biere geliefert werden durften, die nicht diesem Reinheitsgebot entsprachen (mit Ausnahme Weißbier). Die Ausdehnung auf ganz Deutschland war jedoch noch lange nicht in Sicht. So gab es außerhalb Bayerns noch lange Biere mit diversen Zusätzen, zu denen u. a. auch Zucker zählte. In den 1950er Jahren fuhren sogar Süßbierverkäufer mit Lieferwagen durch die Bundesrepublik. In Bayern durften sie ihr Getränk jedoch nicht unter der Bezeichnung „Bier“ verkaufen. Aus dem damaligen „Süßbierstreit“ ging in letzter Konsequenz das bayrische Reinheitsgebot als Sieger vom Platz und erlebte im Laufe der darauf folgenden Jahrzehnte seine Umwandlung in ein deutsches Reinheitsgebot. Das Weiß- oder Weizenbier entspricht diesem zwar nicht, darf sich aber trotzdem als anerkanntes Bier fühlen.

2 Gedanken zu “Bier: Das deutsche Reinheitsgebot und seine löchrige Geschichte

  1. Sehr interessanter Bericht!
    Biere mit den verschiedensten Beimischungen hatten damals wohl häufig fatale Auswirkungen gehabt, was das „Reinheitsgebot“ zur Folge hatte. Vielleicht ließen sich die Biere mit den verschiedensten Zusätzen auch leichter herstellen, was die Empörungen der Brauer erklären ließe.

    Gefällt 1 Person

    • in der langen geschichte des bieres wurden rausschteigernde mittel wie bilsenkraut gern auch beigemischt, um bestimmte effekte zu erzielen. bei den wikingern z. b. tranken die berüchtigten berserker solches bier um ihre kampfeswut zu entfachen. bier war da nur das transportmittel für die anderen stoffe…

      Gefällt 1 Person

Hinterlasse einen Kommentar