Sinkendende Pünktlichkeitsrate und Gepäckverlust bei Billigfliegern

Potsdam – Die schweren wirtschaftlichen Turbulenzen mehrerer europäischer Airlines haben haarsträubende Beeinträchtigungen für Flugpassagiere zur Folge. Verspätungen bis zu fünf Tagen sind durchaus möglich. Tolle Aussichten für den Sommerurlaub…

Billigairlines besonders unzuverlässig?

Besonders krass ist das Problem bei den Billigfliegern. So flog Air Berlin mit einer Pünktlichkeitsrate von nur 56% (Quelle: OAG) im vergangenen Monat eines der schlechtesten Ergebnisse seit Jahren ein. Im Vergleich: die meisten Airlines fliegen mit durchschnittlich 80-90 Prozent Pünktlichkeit. Anders als im Falle der Alitalia droht Air Berlin allerdings wohl keine Insolvenz. Ein Aus bei Alitalia hätte für Air Berlin jedoch direkte Folgen denn die Airline hat mehrere Flugzeuge von Alitalia übernommen. Vor allem aber fliegt Alitalia für Air Berlin Strecken etwa nach Italien oder von München nach Berlin.

Preiskampf als Ursache

Die Ursache für die Turbulenzen am Himmel liegt nach Ansicht von Eve Büchner, der Gründerin des Fluggastrechte-Dienstleisters refund.me u. a. am „unverschämten Preiskampf von Billigairlines wie Ryanair.“ Sie geht davon aus, dass es erst 2018 zu einer Marktbereinigung kommen wird. Doch „bis dahin werden wir aufgrund der chaotischen Zustände wohl – und ich sage bewusst leider – sehr viele Verspätungen und andere Probleme bei unseren Kunden erleben müssen.“

Wachsende Arbeitsbelastung und Angst um den Arbeitsplatz

Ein besonders schwerer Fall ist beispielsweise die dreitägige Verspätung einer Berliner Familie auf dem Weg von Berlin nach Gran Canaria. Nach Flugverschiebung und anschließender Streichung kam eine verpasste Umsteigeverbindung in Köln und zwei Nächte im Hotel hinzu. Erst dann ging es via Lanzarote nach Gran Canaria. 4 klassische Flugprobleme auf einer Route, die mit 2,5 Stunden Direktflug hätte abgeflogen werden können. Nach Aussagen von Sandra Rosenberg, ebenfalls refund.me, soll es aber auch schon fünftägige Verspätungen sowie Gepäckverluste gegeben haben. Verschlimmert werde die Situation noch durch die „wachsende Arbeitsbelastung“ der Mitarbeiter „aufgrund von Stellenstreichungen“ und die „Angst, die Arbeit zu verlieren.“

Übrigens versuchen insbesondere die Billigairlines mit Hilfe ihrer AGB das Einschalten von Fluggastrechte-Dienstleistern zu verhindern – beispielsweise Ryanair. Das Amtsgericht Köln hat solche Klauseln jedoch als unwirksam eingestuft. Fluggäste sollten sich daher von solchen Klauseln in den AGB nicht von Durchsetzen ihrer Forderungen abschrecken lassen. Das gilt übrigens auch bei Insolvenz von Airleins. Zum Thema Fluggastrechte-Dienstleistern siehe auch Finanztip…

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