Das Flüchtlingsthema und praktische Aspekte des Helfens in einem Special der Stiftung Warentest

Das Flüchtlingsthema ist allgegenwärtig und auch eine Reiseseite wie diese hier wird sich selbstverständlich damit befassen und zwar im Sinne einer vernünftigen und allgemein menschlichen Willkommenskultur nach dem Motto: „Schade niemandem sondern hilf allen, so gut du kannst“. Auch Stiftung Warentest hat sich aktuell mit einigen Fragen im Zusammenhang des Helfens befasst und dazu ein Special online gestellt. Im Folgenden soll es kurz vorgestellt werden.

Immer mehr Deutsche wollen sich für Flüchtlinge engagieren – doch bei vielen Helfern herrscht Unsicherheit in rechtlichen, versicherungstechnischen oder anderen Fragen. test.de, das Onlineportal der Stiftung Warentest, hat in einem umfangreichen Special aufgelistet, was man bei der Hilfe für Flüchtlinge beachten sollte. Hier kurzgefasst die wichtigsten Punkte:

Thema Spenden: Welche Organisationen sind vertrauenswürdig?

Spenden können Flüchtlingen an vielen Orten helfen: Hier in Deutschland, unterwegs auf der Flucht oder in ihren Herkunftsländern. Eine Orientierung dafür, welche Spendenorganisation vertrauenswürdig ist, bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Das DZI hat für test.de eine Liste mit Namen, Adressen und Kontonummern von Organisationen zusammengestellt, die das DZI-Spendensiegel tragen.

Urlaub für ehrenamtliche Helfer?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung haben Ehrenamtliche nicht. Allerdings sollten sie dennoch einen Versuch wagen, sich freistellen zu lassen: Unternehmen fördern häufig das Engagement ihrer Mitarbeiter für gemeinnützige Zwecke.

Thema Versicherungsschutz

Wer sich als Ehrenamtlicher verletzt, ist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt, wenn man sich z.B. bei den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder im Gesundheitswesen engagiert. Jedes Bundesland hat eine private Haftpflicht-Sammelversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen. Wenn keine anderweitige Haftpflicht-Versicherung greift, leistet diese, wenn ein Ehrenamtlicher andere Personen verletzt oder etwas kaputt macht.

Flüchtlinge zu Hause aufnehmen

Wer kurzfristig als Übergangslösung einen Flüchtling bei sich aufnimmt, benötigt keine Zustimmung des Vermieters. Sollen die Flüchtlinge aber langfristig als Untermieter untergebracht werden, ist die Einwilligung des Vermieters erforderlich.

Antwort auf weitere Fragen im Special

Weitere Informationen des Specials zeigen, wie sich Spenden und Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen lassen, wie Freiwillige ohne besondere Vorkenntnisse, aber auch Ärzte, Lehrer, Dolmetscher und Rechtsanwälte sich nützlich machen können und welche Fortbildungen es für Helfer gibt.

Das ausführliche Special Flüchtlinge ist unter www.test.de/fluechtlinge abrufbar.

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